Das Baugewerbe ist eine der schwierigsten Rechtsbranchen, da für die Erstellung jedes Projekts zahlreiche Genehmigungen erforderlich sind. Es gibt viele Situationen, die zu rechtlichen Problemen führen, bei denen das Bauobjekt in einem unfertigen Zustand bleibt. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig, bereits während der Objektplanung oder spätestens während des Baus selbst den Rat und die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts.
Unsere Kanzlei vertritt die Interessen des Bauträgers bereits in der Anfangsphase der Projektentwicklung, wenn für die Aufnahme der Arbeiten behördliche Genehmigungen erforderlich sind. Sie bekommen rechtliche Unterstützung sowohl während des Bauprozesses als auch in der Endphase bei der Inbetriebnahme des Objekts sowie beim möglichen Verkauf oder der Vermietung von fertigen Immobilien.
Für den Bauherrn ist eine rechtliche Unterstützung während des Baus ist auch wichtig, wenn es z. B. erforderlich ist, die Interessen gegenüber dem Auftraggeber zu wahren, der die Arbeiten nicht abnehmen oder das vereinbarte Geld nicht zahlen will. Wir können auch bei der Lösung schwieriger Situationen mit Lieferanten und Subunternehmern helfen.
Verbraucher können sich auch an uns wenden, um rechtliche Unterstützung zu erhalten. Es gibt oft Situationen, in denen ein Bauträger seine Verpflichtungen nach Erhalt des Geldes nicht mehr erfüllt, nämlich:
• Übertragung der technischen Dokumentation,
• Eigentumsumschreibung im Grundbuch,
• Beseitigung von Mängeln.
Unsere Anwälte für Baustreitigkeiten bieten folgende Dienstleistungen an:
• Rechtsberatung zu verschiedenen Fragen des Bau- und Architektenrechts,
• Juristische Begleitung von Immobilientransaktionen – Aufsetzen und Prüfung von Liefer- und Werkverträgen, Vertragsverhandlungen, Risikobewertung.
• Forderungseinzug aus Verträgen,
• Beilegung von Rechtsstreitigkeiten über Immobilien – Wahrnehmung der Interessen des Mandanten vor Gerichten in Fragen der Bußgelderhebung, Grundstücksvermessung, Mietzahlungen.